Zahnarzt-Notdienst Bad Wörishofen
Zahnärztliche Hilfe an Wochenenden und Feiertagen
Notdienst-Sprechzeiten
Welche Praxis hat Notdienst?
Tipps für den Zahnarzt-Notdienst
- Allergie-Pass
- Röntgen-Pass
- Implantat-Pass
- Medikamentenliste
Häufige Fragen zum Zahnarzt-Notdienst in Bad Wörishofen
Wie finde ich den zahnärztlichen Notdienst in Bad Wörishofen? ⊕
Den aktuellen zahnärztlichen Notdienst finden Sie auf drei Wegen:
- Online: www.notdienst-zahn.de (Postleitzahl oder Ort eingeben)
- Telefonisch: KZVB-Notfall-Hotline 0180 5 90 80 08 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz)
- Tageszeitung: Name, Adresse und Telefon des diensthabenden Zahnarztes werden dort veröffentlicht
Wann hat der Zahnarzt-Notdienst Sprechzeiten? ⊕
An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sind die Notdienst-Praxen in der Regel zu folgenden Zeiten persönlich besetzt:
- 10:00 bis 12:00 Uhr
- 18:00 bis 19:00 Uhr
Wir empfehlen, diese Sprechzeiten zu nutzen – das Praxis-Team ist dann vollständig anwesend und die Behandlung kann schneller und schonender durchgeführt werden.
Was soll ich zum Notdienst mitbringen? ⊕
Bitte bringen Sie zum Notdiensttermin folgende Unterlagen mit:
- Krankenversichertenkarte (gesetzlich oder privat)
- Falls vorhanden: Allergie-Pass, Röntgen-Pass, Implantat-Pass
- Aktuelle Medikamentenliste
Diese Unterlagen helfen dem diensthabenden Zahnarzt, Ihre Behandlung sicher und effizient durchzuführen.
Was ist, wenn ich außerhalb der Notdienst-Sprechzeiten Zahnschmerzen habe? ⊕
Rufen Sie zunächst Ihre Zahnarztpraxis an – viele Praxen haben auf dem Anrufbeantworter einen Notfallkontakt hinterlegt.
Für Notfälle außerhalb der offiziellen Zeiten hilft die KZVB-Hotline (0180 5 90 80 08) oder notdienst-zahn.de. Bei starken Schwellungen im Kiefer- oder Halsbereich wenden Sie sich bitte an die nächste Notaufnahme oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst: 116 117.
Behandelt der Notdienst auch Patienten von außerhalb? ⊕
Ja, der zahnärztliche Notdienst ist für alle Patienten zugänglich – unabhängig davon, in welcher Praxis Sie normalerweise behandelt werden. Der diensthabende Zahnarzt ist verpflichtet, dringende Behandlungen durchzuführen.
Bitte beachten Sie: Der Notdienst ist ausschließlich für nicht aufschiebbare Behandlungen gedacht. Routinekontrollen sollten Sie mit Ihrer regulären Zahnarztpraxis vereinbaren.
